Tauchereinsatz
Zur Überprüfung von kampfmittelverdächtigen Flächen in Gewässern sind wir in der Lage, auf einen eigenen Bestand an ausgebildeten Berufstauchern mit Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz zuzugreifen. Unser Fachpersonal verfügt dabei auch über die notwendige Ausrüstung (z.B. Unterwassersonden, Bergungsringe, Pumpentechnik, Arbeitspontons, etc.).

